Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, dass hinweisgebende Personen, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts-und Regelverstöße aufmerksam machen können.

Aus diesem Grund haben die Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH eine interne Meldestelle eingerichtet, die die Abgabe von Hinweisen zu Fehlverhalten, Betrug, Korruption, Missbrauch oder Verstößen ermöglichen. Die interne Meldestelle prüft die eingegangenen Meldungen und sorgt dafür, dass die Bearbeitungsstelle die erforderlichen Folgemaßnahmen ergreifen.

 

Dafür stellen die Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH eine Meldeplattform für die Abgabe von Hinweisen gem. HinSchG zur Verfügung. Über den folgenden Link erhalten Sie Zugang auf das Hinweisgebersystem. Durch das Hinweisgebersystem stellen wir sicher, dass der Schutz Ihrer Anonymität, soweit Sie dies wünschen, sowie Ihrer Daten jederzeit sichergestellt sind! Dies gilt sowohl für die Hinweisabgabe, als auch bei einer eventuellen Kommunikation über das digitale Postfach.

 

Hier geht es zum Hinweisgebersystem

 

Anonyme Hinweise tragen dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH dauerhaft zu sichern. Wir bitten Sie um Ihre verantwortungsbewusste, aktive Unterstützung. Vielen Dank.