Ihre Aufnahme und Entlassung
Was ist zu tun? Was müssen Sie wissen?
Im Notfall beginnt Ihr Aufenthalt bei uns in der Zentralen Notaufnahme (ZNA). Hier wird Ihnen zunächst medizinische Hilfe geleistet bevor Sie administrativ aufgenommen werden. Die Informationen, die dafür benötigt werden, können gerne von Ihren Angehörigen bei unserer Patientenaufnahme bereitgestellt werden.
Die geplante Aufnahme in einer unserer Kliniken erfolgt in der Regel nach Vorgesprächen mit den entsprechenden Abteilungen. Dort teilt man Ihnen den Termin Ihrer Behandlung und Aufnahme mit. Dies ist auch der Zeitpunkt etwaige Wahlleistungen anzugeben. Am Tag Ihrer Behandlung melden Sie sich, sofern nicht anders vereinbart, an unserer Patientenaufnahme an. Nach Ihrer administrativen Aufnahme informieren unsere Mitarbeiter Sie über die nächsten Schritte und stehen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.
Über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung gibt Ihnen Ihre behandelnde Ärztin/ Ihr behandelnder Arzt so schnell wie möglich Bescheid. Noch vor Ort erhalten Sie die Informationen für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer weiteren Behandlung benötigen, helfen unserer Mitarbeiter des Case-Managements oder des Sozialdienstes gerne weiter. Warten Sie am Tag Ihrer Entlassung gerne in einer unserer Sitzecken auf Ihre Entlassungsunterlagen oder die Person/en die Sie abholen.
(Mehr zum strukturierten Entlassmanagement finden Sie unten)
Wertgegenstände
Bitte bringen Sie nur das Nötigste an Wertsachen mit in unsere Kliniken.
Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben, oder von Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Krankenhausgrundstück oder auf einem vom Krankenhaus bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet der Krankenhausträger nicht; nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit druch das Personal; das gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht der Verwaltung zur Verwahrung übergeben wurden.
Haftungsansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung von Geld und Wertsachen, die durch die Verwaltung verwahrt wurden, sowie für Nachlassgegenstände, die sich in der Verwahrung der Verwaltung befunden haben, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erlangung der Kenntnis von dem Verlust oder der Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden; die Frist beginnt frühestens mit der Entlassung des Patienten.
Mehr dazu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der einzelnen Kliniken.