Hand von Person mit schwarzem Hemd, die mit Kulli im Notizbuch notiert

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Bei uns stehen die Einhaltung und Sicherstellung von Arbeits-, Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards an erster Stelle. Wir beziehen eine Vielzahl von Produkten über Lieferketten und von verschiedenen Lieferanten und Dienstleistern. Daher haben wir klare und transparente Regeln festgelegt, die wir konsequent durchsetzen. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie diese Regeln einhalten.

Unsere Ziele umfassen insbesondere Nachhaltigkeit, den Schutz der Umwelt und des Klimas, faire und transparente Arbeitsbedingungen, Tierwohl und Artenschutz, Menschenrechte sowie Lebensmittel- und Produktsicherheit.

Mitarbeitende, Lieferanten, Dienstleister, Kunden und andere Personen haben die Möglichkeit, über unseren Online-Meldekanal sowie telefonisch und postalisch Meldungen über Verstöße im Zusammenhang mit unseren Lieferketten-Vorgaben und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzugeben – auch anonym.

Hier geht es zum Hinweisgebersystem

Für eine effektive Bearbeitung Ihrer Meldung ist es wichtig, diese so präzise wie möglich zu formulieren. Auf diese Weise können Sie dazu beitragen, die negativen Auswirkungen solcher Verstöße zu minimieren und ähnliche Fehlverhalten in der Zukunft zu verhindern. Zudem können auch Hinweise auf Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Umweltbelangen im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens eingereicht werden.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass neben unserem internen Hinweisgebersystem auch die Möglichkeit besteht, sich an externe Meldestellen zu wenden.

Dazu gehören unter anderem das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt.

Auch diese externen Stellen stehen Ihnen für die vertrauliche und anonyme Meldung von Verstößen zur Verfügung.