Psychologin mit geschlossenen Augen und Kopfhörern benutzt ihren Stift als Dirigentenstab hinter einem Banner mit dem Slogan "Hier ist Musik drin"

Ihre Fragen

Hier ist Musik drin.

Arbeiten bei den Kliniken Landkreis Diepholz

Um bei uns als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können, benötigen Sie die deutsche Approbation oder eine Berufserlaubnis als Arzt gemäß § 10 der Bundesärzteordnung. Zusätzlich sind sehr gute deutsche Sprachkenntnisse zwingend erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

Der Klinikverbund Landkreis Diepholz bietet ausländischen Pflegekräften die Möglichkeit, entweder einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zu absolvieren, um die Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses erhalten zu können.

Nach erfolgreicher Bewerbung schließen wir mit Ihnen für die Dauer des Anpassungslehrgangs bzw. der Kenntnisprüfung einen Arbeitsvertrag als Krankenpflegehelfer*in. Nach Abschluss des Anpassungslehrgangs bzw. dem erfolgreichen Ablegen der Kenntnisprüfung erhalten Sie durch das Regierungspräsidium die Berufsanerkennung. Im Anschluss besteht bei uns die Möglichkeit der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als examinierte Pflegekraft.

 

 

 

 

Bewerbungsprozess

Ihre Bewerbung, inklusive aller erforderlichen Unterlagen, reichen Sie am besten über unser Bewerbungsportal ein. Klicken Sie dazu unter "Stellenangebote" bei der für Sie interessanten Stellenausschreibung auf "Online-Bewerbung". Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen per E-Mail oder postalisch zuzusenden.

E-Mail: recruiting(at)kliniken-lkd.de  

Adresse: Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH, Personalabteilung, Amelogenstr. 14, 49356 Diepholz

Wir aktualisieren unsere Stellenanzeigen regelmäßig. Sie können sich somit auf alle Positionen, die Sie in unserem Stellenportal finden, auch noch bewerben.

 

 

Zu einer vollständigen Bewerbung gehören in jedem Fall ein Lebenslauf und alle für die Stelle relevanten Unterlagen, wie z.B. Abschluss- und Arbeitszeugnisse oder Nachweise über Zusatzqualifizierungen, aber auch ein Nachweis Ihrer Masern- und Covid-19-Immunität. Abgerundet wird Ihre Bewerbung durch ein Anschreiben, in dem Sie uns mitteilen, was Sie motiviert und wieso Sie zu unserem Team und Unternehmen passen.

 

Das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (sog. Masernschutzgesetz) regelt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die insbesondere die vulnerablen Personengruppen schützen sollen. Demnach dürfen Gesundheitseinrichtungen nur Personen einstellen, die einen vollständigen Impfschutz gegen Masern vorweisen können.

Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen müssen den Masernschutz gemäß der STIKO-Empfehlung nachweisen, d.h. mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern (z.B. durch einen Bluttest).

Eine Einstellung kann daher nur bei nachgewiesenem Impfschutz erfolgen, weshalb wir Ihren Impfstatus bereits im Bewerbungsprozess abfragen. Denn je früher wir diesen vorliegen haben, desto schneller kann im Falle einer beiderseitigen Zusage die Einstellung erfolgen.

 

Gern können Sie sich auch bewerben, wenn Sie nicht sämtliche Anforderungen in einer Stellenausschreibung erfüllen. In dem Fall schauen wir gerne, ob ein Beschäftigung auf der gewünschten Stelle dennoch möglich ist, oder ob es eventuell andere Einsatzmöglichkeiten für Sie bei den Kliniken Landkreis Diepholz gibt.

 

 

 

 

Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollten Sie diese nach 48 Stunden nicht erhalten haben, fragen Sie bitte beim Bewerbermanagement nach, ob die Bewerbung bei uns eingegangen ist.

Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten und auf Vollständigkeit geprüft haben, werden diese an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Diese entscheidet darüber, ob Ihr Profil zu der freien Stelle passt und ob es ein persönliches Kennenlernen geben soll. 

Da wir alle Bewerbungen sorgfältig prüfen, kann dieser Prozess zeitweise etwas länger dauern.

Für die meisten Stellen gibt es eine Bewerbungsfrist. In diesen Fällen wird diese in der Stellenausschreibung genannt. Wenn keine Bewerbungsfrist angegeben ist, bleibt die Stelle so lange ausgeschrieben, bis die Stelle besetzt ist. Warten Sie daher nicht zu lange und bewerben sich am besten direkt jetzt!

 

Wenn Sie mehrere interessante Stellen gefunden haben, können Sie sich auch gleichzeitig auf diese bewerben. Für jede Stelle wird Ihre Passung dann individuell geprüft.

 

 

Wenn Sie keine passende, aktuell ausgeschriebene Stelle gefunden haben, jedoch trotzdem gerne im Klinikverbund Landkreis Diepholz arbeiten möchten, senden Sie uns gerne Ihre Initiativbewerbung zu. So können wir prüfen, ob es eine Position gibt, die Ihren Wünschen entspricht, und können Sie für zukünftige Stellen in Betracht ziehen. Natürlich nur, wenn Sie dies wünschen und der Aufnahme in unseren Bewerberpool zustimmen.

 

 

Nein, leider lässt sich die Bewerbung im Anschluss nicht mehr einsehen und bearbeiten. Idealerweise speichern Sie sich die Bewerbung daher auch bei sich ab und geben uns bei Änderungen oder Ergänzungen einen Hinweis per Mail oder Telefon.

Sie sollten uns im Gespräch offen erzählen können, warum Sie zu uns und der ausgeschriebenen Stelle passen. Dabei brauchen Sie keine Antworten auswendig zu lernen - wir möchten wissen, was ehrlich dahintersteckt. Denn nur so finden wir gemeinsam heraus, ob wir wirklich zueinander passen und das gemeinsame Arbeiten funktionieren könnte.

Hilfreich ist aber sicherlich, wenn Sie sich schon mit dem Klinikverbund, dem möglichen Arbeitsbereich und potenziellen Aufgaben beschäftigt haben, sodass Sie selbst schon eine Vorstellung davon haben, was Sie erwarten könnte und welche Erwartungen auch Sie an uns haben. Schreiben Sie sich Fragen am besten vorher auf, sodass Sie diese direkt im Gespräch klären können.

Wichtig wäre außerdem, dass Sie Ihren Immunitätsnachweis gegen Covid-19 und Masern - am besten im Original und zusätzlich eine Kopie - mitbringen, sodass Ihr Gesprächspartner diesen direkt prüfen kann. Eine Einstellung kann nämlich nur erfolgen, wenn Sie beides vorgelegt haben und wir sichergehen können, dass Sie über eine Immunität verfügen.

Viel Erfolg beim Gespräch!

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

Bei Fragen zu einzelnen Unternehmensbereichen oder den zugehörigen Stellenausschreibungen helfen Ihnen Ihre persönlichen Ansprechpartner aus den Fachbereichen gerne weiter.

Antworten rund um unseren Bewerbungsprozess beantworten Ihnen unsere Kolleginnen aus dem Recruiting-Team unter 05441/972-183 oder recruiting@kliniken-lkd.de.

Benötigen Sie Unterstützung oder Beratung aufgrund einer Behinderung? Wenden Sie sich an unseren Schwerbehindertenbeauftragten: Oliver Dirkling, sbv@kliniken-lkd.de