Aktuelle Besuchsregelungen
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Aus den aktuellen Infektionslage mit dem Coronavirus ergeben sich neue Anforderungen an Kliniken und Gesundheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für Patienten, Besucher und Mitarbeitende.
Besuchszeit
Ein Besuch in den Kliniken Landkreis Diepholz ist täglich zwischen 15.00 und 18.00 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie, dass pro Patient maximal 2 Besucher zur Zeit und insgesamt 4 Besucher (in Mehrbettzimmern) erlaubt sind.
2-G+-Regel
Ab Mittwoch, 01.12.2021 gilt für einen Besuch in unseren Kliniken im Landkreis Diepholz die 2-G+-Regelung. Dementsprechend erhalten nur geimpfte oder genesene Besucher zusätzlich mit einem negativen Corona-Test (durchgeführt von einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung) Zutritt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Bitte bringen Sie einen Testnachweis zu Ihrem Besuch mit und zeigen Sie die Nachweise unaufgefordert vor.
Es gilt für die Besucher eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.
Ambulanztermine
Für Patient*innen der Ambulanzen gelten weiterhin die 3-G Regelungen.
Registrierung
Weiterhin sind die Kliniken Landkreis Diepholz verpflichtet die Kontaktdaten der Besucher*innen zu erfassen. Dafür halten wir zwei Möglichkeiten vor:
1. luca App: Scannen Sie den QR Code mit Ihrer Luca App ein. Der QR Code hängt am Eingang und an der Pforte aus.
oder
2. Formular: Unsere Pforte händigt Ihnen ein Registrierungsformular aus, in das Sie handschriftlich Ihre Daten eintragen können.
Bitte halten Sie bei Betreten der Klinik und bei der Registrierung Ihren Nachweis bereit.
Mund-Nasen-Schutz
Es ist weiterhin erforderlich im gesamten Gebäude einen FFP2-Mund-Nasenschutz zu tragen.
Desweiteren gelten die gängigen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Die Kliniken Landkreis Diepholz danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.