Zentralklinik: Für ersten Spatenstich gerüstet

Finanzierungsstrategie des Landkreises sieht Ausfallbürgschaft von bis zu 80 Millionen Euro vor

Landkreis Diepholz – Im kommenden Jahr soll der erste Spatenstich für die Zentralklinik in Borwede gesetzt werden – auch wenn die bewilligten Fördermittel des Landes nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Landkreis Diepholz hat eine Finanzierungsstrategie, die den rechtzeitigen Geldfluss sichert – auch für die nicht vom Landgeförderten Baubereiche wie zum Beispiel das Parkhaus. Der Schlüssel ist eine Ausfallbürgschaft von maximal 88 Millionen Euro.

Dieser Strategie hat der Finanzausschuss bereits ohne Diskussion zugestimmt. Am Montag hat der Kreistag darüber zu entscheiden, und esnicht zu erwarten, dass er der Beschlussempfehlung des Fachausschusses nicht folgt. Hintergrund: Der Kreistag hat längst beschlossen, dass der Landkreis die ungedeckten Investitionskosten beim Bau des Zentralklinikums übernimmt, sprich die nicht vom Land gefördertenTeilbereiche in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro – plus oder minus zehn Prozent.
Auftragsgemäß hat die Kreisverwaltung verschiedene Alternativen zur Finanzierung des nicht förderfähigen Anteils erarbeitet. Dabei war einbesonderer Aspekt zu berücksichtigen: „Da noch nicht feststeht, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die Fördermittel abgerufen werden können, geht es letztendlich nicht nur um die Finanzierung der nicht förderfähigen Investitionskosten, sondern auch um die Schaffung von Zwischenfinanzierungsmöglichkeiten.“
Von drei Varianten favorisierte die Verwaltung nach Abwägung aller Vor- und Nachteile diese: Im kommenden Jahr bezuschusst der Landkreis die Baumaßnahme nach Bedarf mit maximal 20 Millionen Euro, die im investiven Bereich des Haushaltes eingeplant werden. Ab 2025 erfolgt dann die Finanzierung des nicht förderfähigen Anteils. Sind dabei Zwischenfinanzierungen erforderlich, könnten sie über Darlehensaufnahmen des Bauträgers geleistet werden. Will heißen: über die Grundstücks- GmbH und Co. KG des Klinikverbunds Landkreis Diepholz, sie ist Bauträger.
Die Darlehensaufnahme insgesamt soll über eine Ausfallbürgschaft des Landkreises in Höhe von maximal 88 Millionen Euro abgesichert werden. Zins- und Tilgungsleistungen der Zwischenfinanzierungsdarlehen sollen vom Landkreis übernommen werden.
Für diese Lösung sprechen nach Auffassung der Verwaltung folgende Argumente: „Der Bauzeitenplan und die Finanzierungsübersicht des Generalplaners sehen für 2024 erste Baukosten in Höhe von 18,1 Millionen Euro vor. Es ist derzeit nicht bekannt, wann und in welcher Höhe die Fördergelder abgerufen werden können. Mit Genehmigung des Haushaltes des Landkreises Diepholz im ersten Halbjahr 2024 ständen 20 Millionen zur Finanzierung der 2024 avisierten Baumaßnahmen bereit. Der Zuschusswürde die Höhe der Ausfallbürgschaft mindern.“ Dem hat sich der Finanzausschuss angeschlossen – mit einer einstimmigen Empfehlung an den Kreistag.

Dieser Artikel ist am 30. November in der Kreiszeitung erschienen.