Krankenhausflur mit Pflegern die sich austauschen und einem Pfleger der ein leeres Bett schiebt.

Zukunft der Kliniken neu geregelt - Reformgesetz: Vorerst keine Auswirkungen auf drei Kreiskrankenhäuser

Landkreis Diepholz – Der Bundestag hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen. Zukünftig besteht die Krankenhauslandschaft demnach aus Maximal-, Schwerpunkt-, Grund- und Regelversorgern sowie regionalen Gesundheitszentren. Der Schlüssel für die medizinische Spezialisierung sind 65 Leistungsgruppen, die den Kliniken auf der Basis ihrer Behandlungszahlen zugeordnet werden. Sie müssen eine Mindestfallzahl vorweisen können.

Was das konkret für die Kliniklandschaft im Landkreis bedeutet, kann Uwe Lorenz als Geschäftsführer des Klinikverbunds noch nicht ganz genau sagen: Das neue Gesetz ist komplex.
So komplex, dass die Kliniken eine neue Software erhalten sollen, um ihre Leistungsgruppen selbst ermitteln zu können. „Die Software steht uns aber noch nicht zur Verfügung“, so der Geschäftsführer. Die Leistungsgruppen selbst werden durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde zugewiesen. Mit dem neuen Gesetzeswerk muss sich der Bundesrat noch beschäftigen.

Wird es an den drei vergleichsweise kleinen Kliniken in Bassum, Sulingen und Diepholz gravierende Umwälzungen geben? Damit rechnet Uwe Lorenz mit Blick auf den bisher bekannten Zeitplan eher nicht. Das Gesetz soll zwar am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dann aber müssten die Bundesländer den Kliniken zunächst die Leistungsgruppen zuordnen. „Das Verfahren ist sehr anspruchsvoll und wird uns viel Kraft abverlangen“, hatte Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi schon im September bei einer Regionaltagung im Syker Theater festgestellt (wir berichteten). Nach derzeitigem Stand soll es von 2027 bis 2028 eine sogenannte Konvergenzphase geben. Die neuen Vorgaben sollen 2029 gänzlich in die Praxis umgesetzt werden. Da die neue Zentralklinik Borwede in der ersten Jahreshälfte 2028 eröffnet werden soll, bleiben die jetzigen Klinikstrukturen im Landkreis aller Voraussicht nach bis dahin erhalten.
Verändert das neue Gesetz möglicherweise die geplanten medizinischen Strukturen der Zentralklinik, die ja wieder die Abteilungen Geburtshilfe und Frauenheilkunde bekommen soll? Uwe Lorenz geht nicht davon aus. Es gäbe schließlich einen offiziellen Förderbescheid des Landes, das Projekt sei auch bereits in der Krankenhausplanung des Landes verankert und schließlich seija die Bautätigkeit bereits unumkehrbar gestartet.
Wie haben die Bundestagsabgeordneten im Landkreis beim Gesetz abgestimmt? Die erkrankte Peggy Schierenbeck (SPD) konnte nicht mitwirken. „Ich hätte aber dafür gestimmt“, erklärt sie. Schweden sei schon vor 20 Jahren diesen Weg gegangen – mit Erfolg. Mit dem neuen Gesetz könne man außer-dem nicht dringend notwendige Operationen vermeiden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig hat gegen die Reform gestimmt: „Wir brauchen eine Reform, jedoch ist das Ampel-Gesetz unausgereift. Die finanzielle Tragfähigkeit ist nicht gegeben – und außerdem ist überhaupt nicht klar, wie sich das Gesetz insbesondere im ländlichen Raum auf die Gesundheitsversorgung auswirkt.“ Knoerig befürchtet mit Blick auf den Klinikbetrieb in Bassum, Sulingen und Diepholz, dass die Reform ohne geeignete Übergangsfinanzierung zu einem „kalten Strukturwandel“ führe.

 

Artikel erschienen in der Kreiszeitung am Samstag, 19. Oktober 2024, von Anke Seidel