„Ein Bebauungsplan (sogenannter B-Plan) muss auf den Flächennutzungsplan (F-Plan) entwickelt werden“, erläuterte Andreas Taudien vom NWP-Planungsbüro aus Oldenburg die Reihenfolge. Beide Pläne stellte Taudien dem Ausschuss vor. Größtenteils deckten sich die Erwägungen, dennoch musste der Ausschuss über beide Planungen getrennt abstimmen.
Im Einzelnen ging Taudien unter anderem auf Lärm und Geruchsbelästigungen am Klinikstandort ein. „Das Thema Verkehrslärm hat uns ordentlich beschäftigt.“ Laut den Verkehrsprognosen wird die Zahl der Fahrzeuge bis zum Jahr 2035 weiter zunehmen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 51 in Höhe des Klinikums auf Tempo 70 oder 50 schaffe da Abhilfe. Da es sich um eine Bundesstraße handelt, liegt die Entscheidungsbefugnis nicht bei der Stadt Twistringen, sondern bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die signalisierte – aus Sicherheitsgründen – bereits Zustimmung.
Andreas Beuke (CDU) wollte wissen, ob bei der Berechnung des Verkehrslärms nur Verbrenner oder auch E-Motoren bedacht wurden.
Christian Gelhaus (Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Ordnung) antwortete, dass eine Richtlinie von 2019 zur Berechnung angewendet werden musste. Laut Taudien seien hauptsächlich Verbrenner bedacht, aber „die Fahrgeräusche sind dieselben“.
Das Krankenhaus werde zwischen Straße und Schiene liegen. Lärm könne „gesundheitlich bedenklich“ sein, so Taudien. Daher könne ein Schallschutz erforderlich werden oder Patientenfenster, die sich nicht öffnen lassen. „Der Klinikverbund war nicht begeistert von der Idee“, sagte Taudien. Das seien aber die gesetzlichen Vorgaben, die das Planungsbüro umsetzen müsse. Beim nächsten Punkt Geruchsbelästigung wurde Silvia Holste-Hagen (Grüne) stinkig. Ein erstes in Auftrag gegebenes Gutachten habe sich als fehlerhaft
erwiesen. Daraufhin habe ein zweiter Gutachter nachgerechnet. Diesmal mit niedrigeren Werten. Die Jahresgeruchsstunden, so der Fachausdruck, lägen nun innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Der Grund: Der erste Gutachter hatte zu viele „nicht relevante Faktoren“ berücksichtigt. Das brachte die Grünen-Politikerin auf die Palme: „Müssen wir das bezahlen, wenn jemand irrelevante Zahlen aufschreibt?“ Der Landkreis müsse als Besteller der Planungen bezahlen, davon geht Taudien aus: „Die großen Gutachter freuen sich.“
Kurios: Über einen Zeitraum von sechs Monaten hatten zudem „zertifizierte Leute zum Riechen“ die Geruchsbelastung vor Ort begutachtet, berichtete Taudien. Kein Kreisverkehr für Mörsen und Borwede Umsetzung abgelehnt, heißt es von der Straßenbauverwaltung. Zur Änderung des Flächennutzungsplans in Heiligenloh (Ortsteil Borwede) erklärte Gelhaus, dass die Anregung des Ortsrats, dort Kreisverkehr zu bauen, „leider nicht“ geschehen könne. Es fehle am Verkehrsaufkommen. Der Zweckverband VBN halte „die Beampelung für vorzugswürdig“. Maximaler verbaler Widerstand kam von Udo Wehmeyer (SPD): Der Ortsrat habe das Thema Kreisverkehr nicht angeregt, sondern vorausgesetzt. „Wo ein Wille ist, da ist ein Weg.“ Andreas Woisch und andere Ausschussmitglieder erklärten, dass der Ortsrat zwar wichtig sei, aber formal nur angehört werden müsse. Abschließend ging es im Ausschuss um allgemeine Fragen an die Verwaltung. So, ob die Stadt vor dem 15. Juli (Ende der Brut- und Setzzeit) Schnittarbeiten an Straßensträuchern ausführe. Hüppe bestätigte, dass der Bauhof „in Einzelfällen und aus Sicherheitsgründen“ damit beauftragt werde, um die Gefahr von Zusammenstößen mit Rehen zu verringern. Ein echtes Ärgernis sei, so hieß es aus dem Ausschuss, dass Bepflanzungen einiger Bürger bis zu einem Meter über die Zaungrenze in den öffentlichen Raum reichten. Die Verwaltung sei sich des Problems bewusst, so Hüppe.
Die Stadt habe eine neue Mitarbeiterin im Außendienst des Ordnungsamtes, die auch dafür sorge, dass Bürger ihre Sträucher ordnungsgemäß zurückschneiden.
Dieser Artikel ist am 22.06.2023 in der Kreiszeitung erschienen.