Herzlich willkommen

in der Pflegeschule Syke

Die Pflegeschule der Kliniken Landkreis Diepholz im Pflegekompetenzzentrum (PKZ), an dem der theoretische Teil der Ausbildung zum/r Pflegefachmann/-frau stattfindet, verfügt über einen den Ansprüchen an modernen Unterricht gerecht werdenden Standort. Sechs voll ausgestattete Pflegefachräume (Kinderkrankenpflege, Akutpflege, Altenpflege, Tagespflege) ermöglichen handlungsorientiertes Lernen in simulativen Unterrichtssettings. Eigenverantwortliches Lernen wird unter anderem durch den Einsatz interaktiver Smartboards sowie einer frei zugänglichen Mediathek ausgestattet mit Fachliteratur, Rechnern und Einzel- sowie Gruppenarbeitsplätzen gefördert.

Die generalistische Ausbildung vereint die früheren Berufe Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Sie befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen.

Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.

Pflegefachfrauen und –männer sind qualifiziert, den Pflegebedarf zu erheben und den Pflegeprozess zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu steuern

Wer sich für einen Berufsweg im pflegerischen Bereich entscheidet, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Interesse am Umgang mit Menschen
  • Grundlegende Kommunikationsfähigkeiten
  • Einfühlungsvermögen, Höflichkeit und Freundlichkeit
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
  • Körperliche Belastbarkeit und Ausdauer

  1. Mittlerer Schulabschluss
  2. Hauptschulabschluss plus erfolgreich abgeschlossene
    • Mindestens zweijährige Berufsausbildung
    • Mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung
    • „alte“ Helferausbildung nach Landesrecht (Beginn bis 31.12.2019)
  3. Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
  4. Nachweis einer ausbildenden Pflegeeinrichtung
  5. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen im Niveau B2

Der Unterricht umfasst insgesamt 2100 Stunden im beruflichen Bereich plus 280 Stunden im allgemeinbildenden Bereich.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen. Den hierfür notwendigen methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und den zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Lebenslanges Lernen wird dabei als notwendiger Prozess der eigenen beruflichen Biographie sowie der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung anerkannt.

Während der 3-jährigen Ausbildung werden insgesamt 2500 Praxisstunden in verschiedenen Versorgungsbereichen der Pflege absolviert. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt beim Träger der praktischen Ausbildung, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt. Weitere bzw. vertiefende Einsätze finden in folgenden Bereichen statt:

  • Stationäre Langzeitpflege
  • Ambulante Pflege
  • Pädiatrie
  • Akutpflege (Klinik)
  • Psychiatrie

Die praktischen und theoretischen Ausbildungsanteile werden blockweise absolviert, wobei sich 4-6wöchige Schulblöcke in die zumeist längeren Praxisblöcke einfügen.

An jedem praktischen Lernort entfallen mindestens 10 % der Ausbildungszeit auf die Praxisanleitung. Lehrkräfte der Pflegeschule der Kliniken Landkreis Diepholz führen mindestens zwei Praxisbesuche pro Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsatz durch (insgesamt mindestens 11). Die Träger der praktischen Ausbildung stellen kostenlos Lehr- und Lernmittel bereit.

Ein Schulgeld ist nicht zu erbringen. Auszubildende erhalten vom Träger der praktischen Ausbildung ein Ausbildungsgehalt.