Neues Bewusstsein statt Gesetz

Bassum

Dr. Wolfgang Grzibiela plädiert für offene Diskussion über Organspende

Bassum- Wer Zeit seines Lebens nicht widerspricht, wird nach seinem Tod automatisch Organspender. So sieht zumindest der Gesetzesentwurf aus, den unter anderem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt hat und der für Gesprächsstoff sorgt.

Bassum – Wer Zeit seines Lebens nicht widerspricht, wird nach seinem Tod automatisch Organspender. So sieht zumindest der Gesetzesentwurf aus, den unter anderem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt hat und der für Gesprächsstoff sorgt.

Der Gedanke hinter dem Entwurf sei sicherlich gut, meint Chefarzt Wolfgang Grzibiela von den Landkreis Kliniken. In Ländern wie Österreich oder Spanien gebe es das Gesetz bereits. Doch an einen sprunghaften Anstieg von Spendern glaubt er nicht, da ein wichtiges Detail bestehen bleibt – das letzte Wort haben die Angehörigen.

 „Als Organspender kommt nur ein Mensch in Frage, der einen irreversiblen Hirnschaden

hat – besser bekannt unter dem Begriff Hirntod“, erläutert der Transplantationsbeauftragte, der zudem im Ethik-Komittee der Kliniken sitzt. Das Schlimme für die Angehörigen sei dabei, dass die offensichtlichen Todesmerkmale wie zum Beispiel Leichenstarre, nicht auftreten. „Der Mensch wirkt also überhaupt nicht tot – doch wir müssen ihnen behutsam und sensibel bewusst machen, dass ihm nicht mehr zu helfen ist und wir per Gesetz verpflichtet sind, nun die Maßnahmen, die seinen Körper am Leben halten, abzustellen.“

 

Bevor das jedoch passiert, fragen die Ärzte, ob die Organe des Verstorbenen gespendet werden dürfen.  Das sei natürlich eine unglaublich schwere Situation für die Betroffenen, zumal sie sich mit der Entscheidung nicht viel Zeit lassen dürfen, nur wenige Stunden. Aber gibt es nicht genau für solche  Situationen den Organspendeausweis? Grzibiela nickt. „Er kann den Angehörigen bei der Entscheidung helfen. Aber selbst, wenn ein Mensch zu seinen Lebzeiten erklärt hat, dass er spenden will, kann seine Familie das noch mit ihrem Veto verhindern.“

Hinzu kommt, dass nur wenige Menschen überhaupt einen solchen Ausweis haben. „Etwa 35 Prozent“, schätzt Grzibiela. Obwohl etwa 86 Prozent in einer Umfrage erklärten, sie würden nach ihrem Tod Organe spenden.

Wäre dann die Widerspruchslösung nicht doch eine Hilfe? „Nein“, sagt Grzibiela. Denn selbst wenn ein Mensch klar erklärt hat, nach seinem Tode nicht  spenden zu wollen, treten die Ärzte dennoch wieder an die Angehörigen heran, damit sie die Entscheidung treffen. „Für sie bringt das Gesetz also überhaupt keine Entlastung“, glaubt der Chefarzt. Doch die  Angehörigen in diesem Prozess übergehen will er auf keinen Fall. „Sie müssen Teil des Ganzen bleiben.“

Grzibiela plädiert stattdessen dafür, mehr und offener über das Thema Organspende zu sprechen, damit die Menschen ihm positiv begegnen. „Wir müssen ein Bewusstsein für das Gute schaffen, das durch eine solche Spende bewirkt werden kann. Es ist ein Akt der Nächstenliebe, den man nach seinem Tod leisten kann. Wenn wir das erreichen, werden viele Leute von sich aus sagen: Das ist richtig.“ Auch in den Familien müsse mehr darüber gesprochen werden, damit klar ist, wer was nach seinem Tod möchte. Dann brauche es auch kein Gesetz.

„Der Bedarf an Organen und die Notwendigkeit ist da“, sagt Grzibiela ernst. Menschen können nach ihrem Tod anderen Lebensqualität schenken.“ Aus diesem Grund sei es eine Schande und höchst verwerflich, was einige Kollegen 2010 und 2011 getan hätten, als sie Listen für Organempfänger manipuliert hätten. Aber seitdem habe sich einiges getan. „Man hat daraus gelernt und viele Kontrollmechanismen eingeführt, damit das nicht wieder passiert.“

 

 

Presseartikel vom 13.04.2019 in der Kreiszeitung, Seite 7: Von Julia Kreykenbohm.

,,Für Angehörige bringt das Gesetz überhaupt keine Entlastung." Dr. Wolfgang Grzibiela Foto: Julia Kreykenbohm